Frau K. habe im Oktober 2013 einen Kombivertrag mit dem Unternehmen A1 Telekom Austria AG abgeschlossen.
Frau R. habe von dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH ein Mobiltelefon der Marke Sony Xperia Z zum Preis von € 250,- gekauft.
Herr M. habe von der MS E-Commerce GmbH (Media Markt) in der Filiale in 1210 Wien, Brünnerstraße 72a ein Mobiltelefon der Marke Samsung zum Preis von € 330,- gekauft.
Herr A.
Im Oktober 2012 habe die damals 11-jährige Tochter von Frau M.
Herr K. habe seitens des Unternehmens MyPhone GmbH eine Forderung in Höhe von € 37,- erhalten.
Seit August 2012 sei Frau B. Kundin des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH. Frau B.
Herr B. habe Ende Januar 2015 von einem Inkassobüro seitens der Auftraggeberin Hutchison Drei Austria GmbH (vormals Orange) eine Forderung in Höhe von € 443,- erhalten.
Frau Ö. habe in Jänner 2015 seitens der Hutchison Drei Austria GmbH eine Rechnung für die Monate November und Dezember 2014 in Höhe von € 54,- erhalten.