Herr W. erhielt von der E.ON Energie Österreich GmbH die Strom- und Gasendabrechnung, die bei Gegenrechnung von Gas/Strom ein Guthaben von rund € 10,- aufwies. Der Konsument ersuchte, das Guthaben auf sein Konto zu überweisen, unverständlicher Weise teilte E.ON Energie Österreich GmbH Herrn W. aber mit, dass die Überweisung nicht durchgeführt werden könne, da die Bankverbindung nicht bekannt sei. Darüber hinaus wurde seitens E.ON Energie Österreich GmbH betreffend den offenen Stand der Stromendabrechnung ein Inkassobüro beauftragt, obwohl Herr W. seine Bankdaten zu Verrechnungszwecken bekannt gegeben hatte, und die Endabrechnung von Strom und Gas ein Guthaben aufwies. Da Herr W. laufend Zahlungsaufforderung seitens des Inkassobüros erhielt und E.ON Energie Österreich GmbH nichts unternahm, um die Angelegenheit zu beenden, wandte sich Herr W. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen sowohl Kontakt zur E.ON Energie Österreich GmbH als auch zum beauftragten Inkassobüro auf, um die Sache aufzuklären. Seitens der E.ON Energie Österreich GmbH gab es keine Rückmeldung, zur Zufriedenheit von Herrn W. teilte das Inkassobüro aber kurz und bündig mit, dass der ihn betreffende Akt aus der Bearbeitung genommen wurde. Herr W. teilte dem Konsumentenschutz Verband Österreich später mit, dass "die Problematik mit der E.ON Energie Österreich GmbH zu seiner vollsten Zufriedenheit geklärt worden sei."