Kein Entgegenkommen trotz Versicherung
Frau R. habe von dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH ein Mobiltelefon der Marke Sony Xperia Z zum Preis von € 250,- gekauft. Im November 2014 habe die Konsumentin das Gerät infolge eines Displayschadens dem Unternehmen zur Reparatur übergeben. Frau R. verfüge auch über eine Handy-Versicherung. Im Januar 2015 hätte das Unternehmen der Konsumentin mitgeteilt, dass sie das Mobiltelefon abholen könne. Das Gerät sei ihr jedoch unrepariert retourniert worden und zusätzlich habe sie noch eine Überprüfungspauschale in Höhe von € 35,- bezahlen müssen. Das Unternehmens teilte Frau R. weiters mit, dass angeblich zwei Briefe beziehungsweise Kostenvoranschläge an sie verschickt worden seien. Die Konsumentin habe jedoch ihren Angaben nach keine Schreiben erhalten. Daraufhin habe sich Frau R. erneut an das Unternehmen gewandt, da sie den Mobilfunkvertrag habe kündigen wollen, ihr sei jedoch mitgeteilt worden, dass eine Kündigung des Vertrages nicht möglich sei, da eine 36-monatige Bindung bestehe. Da Frau R. eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, die sofortige Kündigung des Vertrages anzuerkennen sowie das Mobiltelefon im Rahmen der Versicherung kostenlos zu reparieren. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau R. gefunden werden. Die Hutchison Drei Austria GmbH teilte mit, dass sie bezüglich der Angelegenheit von Frau R. an diese eine Stellungnahme übermittelt habe, die Konsumentin habe jedoch keine Schreiben seitens des Unternehmens weder per Post noch per E-Mail erhalten.