Aufgrund anhaltender Regenfälle im Juli 2021 hatte Frau Mag. T. im gesamten Keller einen Wasserschaden, wobei das Wasser auch breitflächig unter die Fliesen gedrückt wurde. Zur Behebung des Schadens waren nicht nur Trocknungs-, sondern auch Sanierungsarbeiten erforderlich. Der Schaden wurde umgehend der Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group gemeldet, bei der die Konsumentin sowohl eine Haus- als auch eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hatte. Zunächst wurde nach Angaben von Frau Mag. T. eine vollständige Kostenübernahme zugesagt, nach Übermittlung der Endabrechnung wurde der Konsumentin seitens der Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group aber mitgeteilt, dass zwar alle Kosten für die Trocknungsarbeiten übernommen würden, aufgrund des Deckungslimits aber nicht die Gesamtkosten für die Sanierungsarbeiten. Ein verbleibender Betrag von rund € 3.070,- sollte von der Konsumentin selbst beglichen werden. Da weder dem Ersuchen um Kulanz noch dem Vorschlag der Konsumentin, die Restkosten auf Haus- und Haushaltsversicherung aufzuteilen, Folge geleistet wurde, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Frau Mag. T sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Die Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group prüfte den Fall erneut und erklärte sich schließlich zur Nachzahlung des noch offenen Betrages bereit.