Vertrag gekündigt, jedoch Forderung erhalten
Herr B. habe Ende Januar 2015 von einem Inkassobüro seitens der Auftraggeberin Hutchison Drei Austria GmbH (vormals Orange) eine Forderung in Höhe von € 443,- erhalten. Der Konsument habe in September 2015 von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, da ihn das Unternehmen über die Erhöhung der monatlichen Grundgebühr seines Tarifes schriftlich informiert hätte. Die Kündigung sei ausschließlich durch das Schreiben, in dem Herrn B. die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eingeräumt worden sei, veranlasst worden. Außerdem sei die Kündigung in einem sehr engen Zeitraum zu dem Schreiben des Unternehmens, indem die Tariferhöhung angekündigt wurde, verschickt worden. Der Konsument habe außerdem nie eine Rechnung seitens des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH erhalten. Da Herr B. der Meinung sei, dass das Unternehmen erkennen hätte müssen, dass seine Kündigung in Zusammenhang mit der vorgegebenen Tariferhöhung stehe, jedoch eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen ihn auszubuchen, zumal eine Interpretation als normale Kündigung unter den gegebenen Umständen keinesfalls zulässig sei. Durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Das Inkassobüro teilte, in Bezug auf die Forderung der Auftraggeberin Hutchison Drei Austria GmbH mit, dass die Betreibung der Forderung eingestellt und die Akte außer Evidenz genommen wurde.