Vertrag gekündigt
Frau K. habe im Oktober 2013 einen Kombivertrag mit dem Unternehmen A1 Telekom Austria AG abgeschlossen. Die Konsumentin habe den Vertrag nur für einen Internetanschluss abgeschlossen, jedoch sei ihr dazu ein Handyanschluss zum gleichen Preis angeboten worden. Laut Angaben der
Konsumentin sei ursprünglich nur der Handyanschluss aktiviert worden, wobei ihr diesbezüglich ein wesentlich höherer Betrag verrechnet worden sei. Außerdem habe sie mit der erhaltenen Auskunft bezüglich der Änderungen der Vertragsbedingungen, ihren Vertrag außerordentlich gekündigt. Seitens des Unternehmens sei Frau Krejcirik mitgeteilt worden, dass sie den gesamten Kombivertrag (Internet- und Handyanschluss) ohne zusätzliche Kosten außerordentlich kündigen könne. Frau K. habe die erhaltenen hohen Rechnungen nicht nachvollziehen können und Einspruch erhoben, obwohl ihr in der Zwischenzeit die Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht worden seien. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes sind der Konsumentin seitens A1 Telekom Austria AG die abgebuchten Beträge zurückerstattet worden.