Feuchtigkeitsschaden
Herr S. habe im Januar 2013 von der Saturn Wien XXII Electro-Handels GmbH ein Mobiltelefon der Marke Samsung vom Modell Galaxy S III zum Preis von € 150,- gekauft und die vom genannten Unternehmen vermittelte Handyversicherung bei der assona GmbH abgeschlossen. Im November 2014 sei dem Konsumenten das Handy aus der Hosentasche gerutscht, dabei sei es zu einem Displayschaden gekommen. Herr S. habe sich mit der assona GmbH in Verbindung gesetzt und ihr den Schaden gemeldet. Ein Mitarbeiter der assona GmbH habe per E-Mail nachgefragt, ob das Gerät Witterungseinflüssen ausgesetzt worden sei. Laut Angaben des Konsumenten habe er manchmal bei
Regen telefoniert, jedoch habe er den von der Saturn Wien XXII Electro-Handels GmbH behaupteten Feuchtigkeitsschaden nicht nachvollziehen können. Außerdem habe Herr S. einen Kostenvoranschlag der Saturn Wien XXII Electro-Handels GmbH eingeholt und dafür einen Betrag in Höhe von € 60,- bezahlt. Da der Konsument eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte die Saturn Wien XXII Electro-Handels GmbH, der kostenlosen Reparatur beziehungsweise dem kostenlosen Austausch des Gerätes im Rahmen der Versicherung zuzustimmen sowie ihm den für den Kostenvoranschlag bezahlten Betrag in Höhe von € 60,- zurückzuerstatten. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Herrn S. gefunden werden. Die Saturn Wien XXII Electro-Handels GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn der kostenlosen Reparatur oder dem kostenlosen Austausch des Gerätes zuzustimmen.