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Ungewollte Umstellung des Tarifes

Herr K. habe seitens des Unternehmens MyPhone GmbH eine Forderung in Höhe von € 37,- erhalten. Der Konsument habe weder einen Anruf seitens des Unternehmens erhalten noch einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Herr K. habe sich die Umstellung des Tarifes nicht erklären können, jedoch habe er einen Betrag abzüglich der Mahngebühren in Höhe von € 7,- an das Unternehmen bezahlt, obwohl er das Paket KAISER light nie gewünscht habe. Außerdem habe Herr K. die Vorgehensweise des Unternehmens als nicht korrekt empfunden. Da der Konsument eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Mahngebühren in Höhe von € 30,- auszubuchen. Durch das Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur vollen Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Das Unternehmen MyPhone GmbH teilte mit, dass sie den Zahlungseingang des Betrages abzüglich der Mahngebühren in Höhe von € 7,- verzeichnen konnten und somit die Angelegenheit als erledigt und abgeschlossen gilt.