Frau P. habe von dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 1.085,- erhalten.
Herr H. habe eine Rechnung seitens Hutchison Drei Austria GmbH für den Monat November 2014 in Höhe von € 485,- erhalten, obwohl seine Grundgebühr lediglich € 25,- betrage.
Herr P. habe in Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von € 51,20 seitens GIS-Gebühren Info Service erhalten.
Frau M. habe Ende Juni 2014 von dem Unternehmen Mars Handyshop ein Mobiltelefon der Marke Sony Xperia Z2 zum Preis von € 470,- gekauft.
Frau M. habe eine Rechnung seitens Hutchison Drei Austria GmbH in Höhe von € 438,- erhalten, da sie ihre inkludierte Datenvolumennutzung überschritten habe.
Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin GIS Gebühren Info Service GmbH im November 2014 eine Forderung in Höhe von zusammen € 160,- geltend gemacht worden.
Herr M. habe im Frühling 2014 eine Vertragsverlängerung mit "T-Mobile Austria GmbH" abgeschlossen, bei dem er auch als Bestandteil des Vertrages ein Mobiltelefon erhalten habe.
Frau S. habe mit dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH einen Servicevertrag abgeschlossen. Die Konsumentin habe unabsichtlich einen falschen Tarif ausgewählt.
Herr M. habe im Dezember 2014 mit der "A1 Telekom Austria AG" (Redbull Mobile) einen Handyvertrag abgeschlossen. Den Anschluss habe von Beginn an sein 11-jähriger Sohn genutzt.
Frau E. habe bei dem Unternehmen "Sky Österreich GmbH" online einen Vertrag abgeschlossen.