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Kein Gewährleistungsanspruch?

Herr M. habe von der MS E-Commerce GmbH (Media Markt) in der Filiale in 1210 Wien, Brünnerstraße 72a ein Mobiltelefon der Marke Samsung zum Preis von € 330,- gekauft. Kurz nach Übernahme des Mobiltelefons habe der Konsument Mängel, insbesondere Erhitzen des Gerätes und zeitweise Systemabstürze, festgestellt, weshalb er das Gerät zur Reparatur eingeschickt habe. Herr M. habe das Gerät jedoch unrepariert zurückerhalten, weshalb er es dem Unternehmen erneut zur Reparatur übergeben habe. Und wieder sei ihm das Gerät im selben Zustand, mit denselben Fehler retourniert worden. Herr M. habe in der Servicestelle des Unternehmens ein neues Mobiltelefon, eine Gutschrift oder die Wandlung des Kaufvertrages gefordert, jedoch seien seine Forderungen ignoriert beziehungsweise sei ihm mitgeteilt worden, er solle das Gerät erneut zur Reparatur einschicken. Außerdem hätte das Unternehmen einen vermeintlichen Feuchtigkeitseintritt bei dem Gerät festgestellt. Aus diesen Gründen wandte sich Herr M. hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, die Wandlung des Kaufvertrages anzuerkennen. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Herrn M. gefunden werden. Die MS E-Commerce GmbH teilte mit, dass unter den zur Verfügung gestellten Angaben keinerlei passende Bestellung auszumachen ist, obwohl im Schreiben vermerkt war, dass es sich um die Filiale in 1210 Wien, Brünnerstraße 72a handle. Eine weitere Rückmeldung seitens des Unternehmens MS E-Commerce GmbH erfolgte bedauerlicherweise nicht.