Herr E. habe von dem vertretenden Rechtsanwalt des Unternehmens EliteMedianet GmbH eine Forderung in Höhe von € 435,- erhalten. Der Konsument habe sich auf der Homepage des Unternehmens www.
Am 11.07.2014 habe Herr S. mit dem Unternehmen Conrad Electronic GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Fernsehers (Samsung LED-TV) zu einem Preis in Höhe von € 4.499,- abgeschlossen.
Frau H. war Kundin bei A1 Telekom Austria AG, wobei sie den Vertrag aufgrund der Vertragsänderung seitens des Unternehmens am 16.04.2014 gekündigt habe.
Frau I. erhielt von dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH eine Rechnung in Höhe von € 481,-, wobei € 442,- unter der Position Partner Dienstleistungen angeführt worden wären.
Herr T. habe eine Forderung in Höhe von € 610,- seitens "A1 Telekom Austria AG" erhalten, obwohl er dass er kein "A1 Telekom Austria AG" Kunde sei.