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Kostenvoranschlag als Anmeldung qualifiziert?

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Frau L. holte beim WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien einen Kostenvoranschlag für den Kurs "Ausbildung zum/zur geprüften NachmittagsbetreuerIn" zur Vorlage beim WaFF/AMS ein. Dieser Kostenvorschlag wurde der Konsumentin schriftlich übermittelt und enthielt den Vermerk "Dieser Kostenvoranschlag stellt keine Anmeldung oder Reservierung dar". Wenig später jedoch erhielt Frau L. die Zahlungsaufforderung des WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien für eben diesen Kurs über einen Betrag von rund € 2.600,-. Da Frau L. diesen Kurs nicht verbindlich gebucht hatte und deshalb die Zahlungsaufforderung nicht erfüllen wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien in Verbindung. Frau L. hat nochmals dargelegt, dass nur ein Kostenvoranschlag, keinesfalls aber eine verbindliche Anmeldung gewünscht wurde. Das WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien veranlasste umgehend die Ausbuchung des Kursbetrages. Die Konsumentin war mit diesem Ausgang sehr zufrieden.