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Nichtiger Vertrag aufgrund der Minderjährigkeit

Im Oktober 2012 habe die damals 11-jährige Tochter von Frau M. offenbar irrtümlich auf einen Werbetrick reagiert und Leistungen des Unternehmens freenet digital GmbH bestellt, welche jedoch nicht gewünscht gewesen seien. Der Konsumentin sei über ihren Netzbetreiber laufend ein Betrag in Höhe von € 5,- wöchentlich abgebucht. Da die Konsumentin der Meinung sei, dass aufgrund der Minderjährigkeit ihrer Tochter der Vertrag nichtig sei, zumal auch keinerlei Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erfolgt sei, jedoch eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Frau M. ersuchte das Unternehmen die Nichtigkeit des Vertrages anzuerkennen und ihr die abgebuchten Beträge zurückzuerstatten. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Das Unternehmen freenet digital GmbH hat die Kündigung des Dienstes bestätigt und erklärte sich bereit eine Erstattung in Höhe von € 695,- vorzunehmen.