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Autobahn-Vignette mit falsch gewähltem KFZ-Kennzeichen

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Herr P. kaufte am 07.12.2021 für seine Eltern eine digitale Autobahn-Vignette als Weihnachtsgeschenk, übersah dabei jedoch, dass das der Asfinag Maut Service GmbH angegebene Kennzeichen bereits zurückgegeben und ein neues KFZ-Kennzeichen benutzt wurde. Aus diesem Grund ersuchte Herr P. die Asfinag Maut Service GmbH am 11.01.2022 die Vignette kulanterweise auf das neue KFZ-Kennzeichen zu ändern. Auf sein Ansuchen erhielt der Konsument nur eine Standardantwort, ohne das in irgend einer Form auf sein eigentliches Anliegen näher eingegangen worden wäre. Da Herr P. dieses Vorgehen nicht hinnehmen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Herrn P. sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Obwohl die Bestimmungen der Asfinag Maut Service GmbH einen Rücktritt oder eine Umschreibung der Vignette lediglich binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem die Digitale Vignette bezogen wurde, vorsehen, fand die Asfinag Maut Service GmbH eine Kulanzlösung, indem sie die Vignette stornierte und den Betrag in der Höhe von rund € 94,- auf das Konto von Herrn P. rücküberwies.