Gegenüber Herrn N. sei seitens eines Rechtsanwaltes im Namen des Unternehmens "Blitz 08-318 GmbH" eine Forderung in Höhe von € 2.603,- geltend gemacht worden. Herr N.
Herr B. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens "Blitz 08-318 GmbH" eine Forderung in Höhe von € 2.900,- erhalten.
Herr M. habe ab dem Jahr 2004 mit dem Unternehmen Verlagsservice für Bildungssysteme und Kunstobjekte Ges.m.b.H. & Co.KG mehrere Verträge infolge der Haustürbesuche abgeschlossen.
Frau V. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin Tinko 200 eine Forderung in Höhe von € 260,- erhalten.
Herr B. habe von einem Inkassobüro seitens des Unternehmens "Tinko200" eine Rechnung in Höhe von € 260,- erhalten.
Gegenüber Frau B. sei seitens des Unternehmens GMX 1&1 Mail & Media GmbH eine Forderung in Höhe von € 42,- geltend gemacht worden. Frau B.
Gegenüber Herrn F. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Ideo Labs GmbH eine Forderung in Höhe von € 98,- geltend gemacht worden.
Frau R. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens JobLeads GmbH eine Forderung in Höhe von € 305,- erhalten.
Frau R. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens "1&1 Mail & Media GmbH" eine Forderung in Höhe von über € 300,- erhalten.
Gegenüber Frau H. sei seitens "Sky Österreich Fernsehen GmbH" über eine Rechtsanwaltskanzlei eine Forderung in Höhe von € 135, geltend gemacht worden. Frau H.