Herr W. habe in November 2014 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Webbilling AG eine Forderung in der Höhe von € 195,- erhalten.
Gegenüber Frau M. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "Sky Österreich Fernsehen GmbH" eine Forderung in Höhe von € 452,- geltend gemacht worden. Laut Angaben von Frau M.
Frau A. habe im Jahr 2012 einen Vertrag mit Austria GWin abgeschlossen und einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 48,- bezahlt, jedoch habe die Konsumentin nach sechs Monaten ihren Vertrag gekündigt.
Herrn S. seien seitens des Unternehmens Workable Solutions zwei Beträge in Höhe von jeweils € 67,- vom Konto abgebucht worden.
Gegenüber Herrn D. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 258,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn F. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens "Ideo-Labs GmbH" eine Forderung in Höhe von € 147,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn M. seien von einem Inkassobüro im Namen des Unternehmens R.M.I. mehrere Forderungen in Höhe von insgesamt € 971,- geltend gemacht worden. Da Herr M.
Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen Ihrer Auftraggeberin, der "Wiener Linien GmbH &Co KG", mit Schreiben vom 09.12.
Gegenüber Herrn B. habe die "Wiener Städtische Versicherung AG" am 23.03.2015 eine Forderung in Höhe von € 275,- geltend gemacht, sowie die Zahlungsmöglichkeit in drei Raten dem Konsumenten geboten.