Zu viel bezahlt?
Frau P. habe von einem Inkassobüro seitens des Unternehmens Universal Versand GmbH im Juni 2014 eine Forderung in Höhe von € 883,- erhalten, wobei aktuell noch angeblich ein Betrag in Höhe von € 520,- offen gewesen sei. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen für ihre Schulden aus der im Jahr 2004 geschiedenen Ehe eine Ratenvereinbarung in Höhe von € 60,- monatlich vereinbart. Frau P. sei jedoch der Meinung dass sie die Raten bereits bedient habe, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte und das Unternehmen ersuchte, ihr eine Aufstellung des Schuldverhältnisses beziehungsweise einen Gerichtstitel zukommen zu lassen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit kulanterweise gelöst werden. Das Unternehmen Universal Versand GmbH teilte mit, dass tatsächlich noch ein Betrag in Höhe von € 520,- offen sei und bot der Konsumentin eine Abschlagszahlung in Höhe von € 200,- zur endgültigen Begleichung der Schuld an, mit welcher Frau P. einverstanden war.