Herr K. habe von einem Rechtsanwalt im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH (vormals Orange Austria, ONE GmbH) eine Forderungsaufstellung erhalten, wobei ein Betrag in Höhe von € 1.
Herr J. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens Webbilling AG eine Forderung in Höhe von € 150,- erhalten.
Gegenüber Frau A. wurden seitens eines Inkassobüros im Juli 2014 zwei Forderungen in Höhe von insgesamt € 95,30 geltend gemacht worden.
Mitte Februar 2015 wurde gegenüber Frau C. seitens des Unternehmens Miriale und Tono eine Forderung in Höhe von ca. € 15,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn A.-N. sei seitens der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens Webbilling.com B.V. eine Forderung in Höhe von € 77,- geltend gemacht worden.
Frau W. hat sich im Jahr 2013 online für eine Hot-Stone-Massageausbildung an der beauty-akademie(.
Gegenüber Herrn G. sei seitens des Unternehmens Universal Versand GmbH eine Forderung in Höhe von € 2.236,- geltend gemacht worden. Herr G.
Gegenüber Herrn C. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der A1 Telekom Austria AG eine Forderung in Höhe von € 48,- geltend gemacht worden.
Frau T. habe die Arbeiten eines Installateurs zugelassen, da diese von der AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH mit der Austausch der Heizkörper und der Thermostate beauftragt worden sei.
Gegenüber Herrn H. wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Unternehmens Libu-Zet e.U eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.