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Nach Kündigung weitere Forderungen

Herr W. habe in November 2014 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Webbilling AG eine Forderung in der Höhe von € 195,- erhalten. Obwohl er den Vertrag nach einem halben Jahr Nutzung gekündigt habe, sei diese angeblich nicht akzeptiert worden, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da die Kündigung erst nach der Intervention des Konsumentenschutzes bestätigt wurde und das Inkassobüro auf die offene Forderungen im Namen des Webbilling AG bestand.