Nie Spieleinsatz bestellt
Frau V. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin Tinko 200 eine Forderung in Höhe von € 260,- erhalten. Die Konsumentin habe keinen Vertrag mit Tinko 200 abgeschlossen und auch in keiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie nie einen Spieleinsatz bestellt, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte keine positive Lösung gefunden werde. Tinko 200 war nicht bereit dem Konsumentenschutz oder Frau V. zu antworten um Stellung zu nehmen.