Höhe der Vermittlungsgebühr in Teilzahlungen höher als im Fall der Gesamtzahlung
Herr B. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens "Blitz 08-318 GmbH" eine Forderung in Höhe von € 2.900,- erhalten. Der Konsument habe bei dem Unternehmen "Atlanticlux Lebensversicherung S.A". über "Blue Vest Equity Finanzmanagement" eine Lebensversicherung abgeschlossen. Der Konsument könne die Forderung nicht nachvollziehen beziehungsweise würde diese nicht zu Recht bestehen, zumal es seiner Meinung nach nicht erlaubt sei, dass die Höhe der Vermittlungsgebühr in Teilzahlungen höher sei als im Fall der Gesamtzahlung. Da Herr B. eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen ihn auszubuchen. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn B. gefunden werden. Die rechtsfreundliche Vertretung des Unternehmens "Blitz 08-318 GmbH" teilte mit, dass eine Forderung aus der Vermittlungsgebührenvereinbarung in Höhe von € 4.390,- fällig sei und ersucht den Konsumenten konkrete Vorschläge zur Rückführung der offenen Forderung zu unterbreiten. Zudem habe die rechtsfreundliche Vertretung des Unternehmens zusätzlich rechtliche Schritte eingeleitet.