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Falsche Informationen erhalten?

Gegenüber Herrn N. sei seitens eines Rechtsanwaltes im Namen des Unternehmens "Blitz 08-318 GmbH" eine Forderung in Höhe von € 2.603,- geltend gemacht worden. Herr N. habe im Jahr 2011 eine Versicherung bei einem Unternehmen abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten seien die Zahlungen jedoch eingestellt worden, da ihm von seinem Berater mitgeteilt worden wäre, dass das Produkt nicht mehr existieren würde. Da der Konsument die Forderung nicht nachvollziehen habe können beziehungsweise unklar gewesen sei woraus sich diese zusammensetzen würde, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Herrn N. gefunden werden. Da die Forderung zuzüglich der Vermittlungsgebühr insgesamt ein Betrag in Höhe von € 5.072 war, nahm das Unternehmen das Angebot von Herrn N. an und war bereit das Anliegen mit einer Abschlagszahlung in Höhe von € 2.550,- zu beenden.