Wertanlage?
Herr M. habe ab dem Jahr 2004 mit dem Unternehmen Verlagsservice für Bildungssysteme und Kunstobjekte Ges.m.b.H. & Co.KG mehrere Verträge infolge der Haustürbesuche abgeschlossen. Der Konsument habe ca. 100 Bücher, Videos und DVDs bei dem Unternehmen gekauft, da die von dem Unternehmen verkaufte Ware als Wertanlage angepriesen worden sei. Aus dem Medien habe der Konsument erfahren, dass der Wert der von dem Unternehmen vertriebenen Ware in keinem Verhältnis zum dafür verlangten Preis stehen würden, weshalb der Konsument den Rücktritt von den Verträgen erklärt habe, jedoch ohne positive Rückmeldung seitens des Unternehmens erhalten zu haben. Da Herr M. der Meinung gewesen sei, dass er zu viel bezahlt habe, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen und ihm anhand des Ergebnisses des Gutachtens den bereits bezahlten Betrag zurückzuerstatten sowie die Rückabwicklung des Vertrages anzuerkennen. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn M. gefunden werden. Verlagsservice für Bildungssysteme und Kunstobjekte Ges.m.b.H. & Co.KG habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, war jedoch nicht bereit auf den Lösungsvorschlag des Konsumenten einzugehen mit der Begründung, dass Herr M. bei Abschluss des Vertrages nachweislich darüber informiert wurde, dass es sich um keine Wertanlagen handelt.