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Kein Vertrag, jedoch Rechnung erhalten

Herr B. habe von einem Inkassobüro seitens des Unternehmens "Tinko200" eine Rechnung in Höhe von € 260,- erhalten. Der Konsument habe weder einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, noch in irgendeiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen gehabt. Da er die Forderung nicht nachvollziehen und die Angelegenheit eigenständig nicht klären habe können, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen ihn auszubuchen. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Herrn B. gefunden werden. Das Unternehmen "Tinko200" war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn die Forderung gegen ihn auszubuchen.