Herr B. habe per E-Mail eine Forderung in Höhe von € 192,- von dem Unternehmen 1 & 1 Internet AG erhalten.
Herr H. habe im Dezember 2014 eine Forderung seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Webbilling AG in Höhe von € 297,- erhalten. Da Herr H.
Herr M. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin Tinko 200 eine Forderung in Höhe von € 260,- erhalten.
Gegenüber Frau G. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens MIT AG (Lebensfreude) eine Forderung in Höhe von € 238,- geltend gemacht worden.
Herr und Frau P. habe von einem Rechtsanwalt im Namen des Unternehmens Blitz 08-318 GmbH Forderungen in Höhe von € 2.140,- und € 2.580,- erhalten.
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 1.818,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens A1 Telekom Austria GmbH eine Restforderung in Höhe von € 456,- geltend gemacht worden.
Mitte Februar 2015 hat Frau V. von einem Inkassobüro im Namen der "Beauty Trend GmbH" eine Forderung in Höhe von ca. € 50,- erhalten.
Gegenüber Herrn C. sei seitens "Webbilling.com B.V." durch ein Inkassobüro eine Forderung in Höhe von € 185,- geltend gemacht worden. Herr C. habe keinen laufenden Vertrag mit "Webbilling.com B.V.
Gegenüber Herrn H. wurden seitens des Unternehmens "Amazon Europe Core S.à r.l." eine vermeintliche Forderung in Höhe von ca. € 50,- geltend gemacht.