Für ihren Urlaub im Sommer 2017 hat Frau S. über Booking.com eine Unterkunft in Blu Cirgan Bodrum Halal Resort & Spa in Gündogan/Bodrum, Türkei für drei Personen zum Preis von ca. € 1.500,- gebucht.
Familie R. wollte ihren Sommerurlaub 2017 in Kärnten verbringen und buchte daher eine Ferienwohnung der "Apartments am See" in St. Kanzian am Klopeiner See.
Frau A. buchte für sich und ihre Tochter eine Urlaubsreise im Juli 2017 nach Italien, wofür sie insgesamt € 1.550,- zahlte.
Die Töchter von Frau K. nahmen im Mai 2017 an einer Sprachreise nach Irland teil, die von ihrer Schule über die Schrenk & Partner GmbH (english-and-more.at) organisiert wurde.
Frau. Dr. J. plante für Mitte Mai 2018 den Aufenthalt von ihren 3 erwachsenen Kindern und 9 Enkelkindern in Wien. Zu diesem Zweck buchte sie am 09.11.2017 über booking.
Herr H. hatte beim Reisebüro Kuoni am Kärntnerring in Wien eine Reise nach Thailand von 26.12.2018 bis 13.01.2019 gebucht. Von 03.01. bis 08.01.
Frau F. hatte gemeinsam mit einer Bekannten bei der Firma "Auf in die Ferien GmbH" eine Busreise nach Kroatien gebucht.Grundsätzlich war Frau F.
Frau T. fuhr Ende Oktober 2019 mit der U-Bahn zu einem Termin. Bei einer Fahrscheinkontrolle konnte sie leider keinen Mobilpass bzw.
Frau S. hatte bei der Firma "Jahn Reisen - Eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH" eine Reise nach Larnaca gebucht. Schon bei der Hinreise begannen die Schwierigkeiten: Frau S.
Über die Firma "Bravofly SA" buchte Herr S. ein Flugticket. Leider hatte er bei der Eingabe einen Tippfehler übersehen und er konnte die Buchung nicht mehr berichtigen.