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Entgangene Urlaubsfreude und ein undurchsichtiges Firmengeflecht

Frau S. hatte bei der Firma "Jahn Reisen - Eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH" eine Reise nach Larnaca gebucht. Schon bei der Hinreise begannen die Schwierigkeiten: Frau S. wurde der Mitflug verweigert, da sie angeblich nicht auf der Passagierliste stand. In der Folge entstanden Mehrkosten sowie Unannehmlichkeiten und Frau S. reklamierte den entstandenen Schaden bei der Firma "Jahn Reisen - Eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH". Sie bekam die Antwort, dass eine Klärung mehrere Wochen in Anspruch nehmen werde. Nachdem diese Frist verstrichen war, kam Frau S. zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer ersten Stellungnahme wurde vermerkt, dass keine Auskunft zu einer Buchung außerhalb der eigenen Homepage gemacht werden könne. In einer zweiten Stellungnahme erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die gleichlautende E-Mail-Nachricht mit der Fristerstreckung um 6 Wochen. Offensichtlich handelt es sich bei der genannten Firma um ein für den Konsumenten undurchsichtiges Firmengeflecht, zumal in einer dritten Stellungnahme wieder der Hinweis auf eine angebliche Buchung außerhalb hingewiesen wurde. Nach Rücksprache mit ihrer anwaltlichen Vertretung teilte Frau S. die Schadenersatzforderung auch einer weiteren beteiligten Firma des undurchsichtigen Firmengeflechts mit. Eine vierte Stellungnahme enthielt wieder den bereits nichtssagenden Text einer Buchung über eine Plattform außerhalb des Wirkungsbereichs. Bis Redaktionsschluss konnte keine die Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden.