Herr G. buchte für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Griechenland über den Reiseanbieter 7Cs.
Frau F. und ihr Mann buchten für September 2017 eine Reise nach Ägypten. Dafür suchten sie ein Büro des Reiseveranstalters L'TUR in Wien auf.
Im Februar 2019 hat Herr V. über Kiwi.com s.r.o. Flüge von Wien über Stuttgart nach Nizza für zwei Personen gebucht, wobei ihm kurz danach die Buchungsbestätigung zugesendet wurde.
Im August 2018 wollte Herr M. mit seiner Familie nach Ägypten fliegen.
Im März 2019 buchte Herr D. beim Reisebüro ein Flugticket, das aufgrund einer Flugverspätung kurzfristig benötigt wurde.
Herr B. sollte am 31.03.2019 mit einem Flug der Austrian Airlines um 23.45 Uhr von Bangkok nach Wien fliegen.
Im November 2019 entschloss sich Herr C. wegen des permanenten Lärms in der Wohnungsumgebung für 2 Tage in ein Hotel zu gehen, um endlich Ruhe zu finden.
Frau Mag. S. hatte nach Ankunft in Wien festgestellt, dass ihr Koffer beschädigt angekommen ist.
Herr K. hatte für sich und seine Freundin einen Flug für ihre 7-monatige Mittel- und Südamerikareise bei der Fluglinie Eurowings GmbH gebucht. Im Vorfeld hatte sich Herr K.