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Ferienwohnung mit Mängeln

Familie R. wollte ihren Sommerurlaub 2017 in Kärnten verbringen und buchte daher eine Ferienwohnung der "Apartments am See" in St. Kanzian am Klopeiner See. Für ihren zweiwöchigen Aufenthalt zahlten die Konsumenten den Betrag von € 3.000,- bar bei Ankunft. Zu ihrem Leidwesen musste Familie R. jedoch feststellen, dass die gemietete Ferienwohnung einige Mängel aufwies. So gab es etwa Probleme mit dem Abfluss der Dusche, unzureichender Beleuchtung sowie einige Beanstandungen über die Sauberkeit in Küche und Bad. Die Konsumenten versuchten, laut eigenen Angaben, mehrere Tage vergeblich ihre Vermieterin bei "Apartments am See" wegen der Mängel zu kontaktieren, bis ihnen dies schließlich über das Reinigungspersonal gelang. Die Vermieterin zeigte sich jedoch wenig einsichtig, was Familie R. dazu veranlasste, ihren Aufenthalt in der angemieteten Ferienwohnung nach einer Woche abzubrechen und sich ein Ersatzquartier zu suchen. Da auch eine Beschwerde beim örtlichen Tourismusverband keine Abhilfe schaffen konnte, wandte sich Familie R. schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um die Summe für die nicht genutzte Woche erstattet zu bekommen. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte keine Lösung für das Problem gefunden werden. Die Vermieterin der "Apartments am See" in St. Kanzian am Klopeiner See erklärte auf Nachfrage der Presseabteilung, man könne die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Man habe auf die Reklamation der Gäste umgehend reagiert, jedoch keine gravierenden Mängel feststellen können. Somit sehe man keinen Grund, das Geld für die nicht an Anspruch genommene Woche zu erstatten.