• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Enttäuschender Italien-Urlaub

Frau A. buchte für sich und ihre Tochter eine Urlaubsreise im Juli 2017 nach Italien, wofür sie insgesamt € 1.550,- zahlte. Vor Ort musste die Konsumentin jedoch einige Mängel feststellen, die sie auch umgehend der Reiseleitung des Veranstalters FTI Touristik meldete. Frau A. beanstandete dabei unter anderem die Sauberkeit des Bades und des Strandes, fehlende Sanitäranlagen am Strand sowie lockere Fliesen im Bereich des Swimmingpools, bröckelnden Verputz und feuchte Wände mit Schimmelbefall. Ein Zimmerwechsel wurde laut Konsumentin vom Hotel mit der Begründung ausgebucht zu sein abgelehnt.
Auch mit dem Shuttleservice vom Flughafen war Frau A. nicht zufrieden, da dieser die Gäste nicht bis zur Hotelanlage brachte, sondern an der Hauptstraße aussteigen ließ. Alle Mängel seinen von der Reiseleitung vor Ort nicht nur aufgenommen, sondern auch bestätigt worden. Frau A. wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, und bat um Unterstützung bei ihrem Wunsch nach Rückzahlung von € 750,- als Entschädigung.


Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine zufriedenstellende Lösung für Frau A. gefunden werden. Auf Nachfrage erklärte der Reiseveranstalter FTI Touristik, man gehe von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis im betreffenden Hotel aus, da sämtliche Gäste bisher zufrieden gewesen seien. Es werde auch ein realistisches Bild von einem einfachen und familienfreundlichen Hotel gezeichnet. Man müsse jedoch mit normalen Abnutzungen rechnen, da die Anlage nicht als neu erbaut oder renoviert angeboten worden sei. Auch hätte eine Stichprobe vor Ort eine tägliche Reinigung der Zimmer gezeigt. Insgesamt sei man damit im Rahmen der landestypischen Gegebenheiten. Da es sich um einen öffentlichen Strand handle, habe das Hotel auf diesen leider keinen Einfluss. Das Unternehmen FTI Touristik bot der Konsumentin einen Reisegutschein in der Höhe von € 150,- an, den Frau A. jedoch ablehnte, da sie diesen angesichts der von ihr beanstandeten Mängel als zu gering empfunden hat.