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Keine Kostenerstattung trotz Warnungen vor Horrortaifun

Herr H. hatte beim Reisebüro Kuoni am Kärntnerring in Wien eine Reise nach Thailand von 26.12.2018 bis 13.01.2019 gebucht. Von 03.01. bis 08.01. war ein Aufenthalt auf einer sehr kleinen Insel südlich von Phuket geplant gewesen. Am 02.01. gab es Meldungen, wonach ein Horrortaifun mit dem Namen Pabuk (einer der schlimmsten seit über 50 Jahren) mit Wellen bis zu 11 Meter erwartet werde. Lokale und internationale Medien forderten die Menschen auf, sich auf das Schlimmste vorzubereiten. Herr. H. entschied sich gemeinsam mit seiner Begleitung auf Anraten der Reiseleitung vor Ort den Aufenthalt auf der kleinen Insel nicht anzutreten. Besagte Insel wurde darüber hinaus am 04.01. von der thailändischen Marine evakuiert. Aufgrund höherer Gewalt wollte Herr H. die Kosten für die nicht eingelösten Übernachten auf der kleinen Insel erstattet bekommen und wandte sich dafür an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Der erste Kontakt mit Kuoni endete in einer Urlaubsabwesenheitsmeldung des Mitarbeiters ohne weitere Reaktion. Erst weitere Versuche der Kontaktaufnahme brachten eine Antwort, wenn auch kein zufriedenstellendes Ergebnis. Das Reisebüro Kuoni teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die Auswirkungen des Taifuns in dem Gebiet nicht so schlimm, wie erwartet waren und die Gäste doch die Geschehnisse hätten abwarten sollen. Da der Fährbetrieb relativ schnell wieder aufgenommen worden sei und das Leben normal weiter gegangen sei, würden alle Voraussetzungen für ein kostenfreies Storno fehlen und man sehe sich daher auch nicht in der Lage den betreffenden Anteil zu refundieren.