Mobilpass-Besitzerin sollte Strafe zahlen, da sie keine Dokumente mit sich führte
Frau T. fuhr Ende Oktober 2019 mit der U-Bahn zu einem Termin. Bei einer Fahrscheinkontrolle konnte sie leider keinen Mobilpass bzw. Reisepass vorweisen und sollte € 115,- Strafe bezahlen, wenn sie nicht binnen einer Frist die Dokumente nachreichen sollte. Am 05.11.2019 reichte Frau T. die vergessenen Dokumente nach und wurde aufgefordert nunmehr auch den bereits kontrollierten Fahrschein nachzureichen. Dies schaffte Frau T. dann allerdings nicht in der vorgesehenen Frist und die Wiener Linien GmbH & Co KG erklärten ihr, sie müsse die Strafe nun bezahlen. Frau T. wandte sich Hilfe suchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Konsumentin teilte uns mit, dass die Wiener Linien nunmehr auf die Einhebung der Strafe verzichtet haben und die Angelegenheit damit erledigt sei.