Das Fahrzeug von Frau M. hat im August 2013 einen Parkschaden erlitten. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Oktober 2015 erfahren, dass der Schädiger vor ca. einem Jahr verstorben ist.
Anfang Dezember 2015 hat Frau B. das Unternehmen Friseur Özen KG - Hairstyle by Gökhan hinsichtlich einer professionellen Durchführung einer Dauerwelle aufgesucht.
Seit dem 26.11.2014 ist Frau A. Mieterin einer Wohnung der Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft.
Nach einem Einbruchsversuch im März 2016 musste das Türschloss von der Wohnung von Frau W. repariert werden.
Frau S. hat bei der A1 Telekom Austria AG eine Versicherung für ihr Mobiltelefon abgeschlossen.
Herr S. ist ein leidenschaftlicher Fußballspieler und hat für den Fall der Fälle seit September 2009 eine Unfallversicherung bei der "Merkur Versicherung AG".
Mitte Mai 2013 hat Herr S. von dem Unternehmen Media Markt Murcia - Lorca ein Navigationssytem der Marke Garmin zum Preis von ca. € 430,- gekauft und dabei auch eine Versicherung zum Preis von ca.
Nach einem Einbruch in ihre Wohnung beauftragte Frau V. die Tischlerei Christian Zendron mit der Reparatur der Eingangstür. Nach Ansicht der Konsumentin wurde die Reparatur mangelhaft durchgeführt.
Frau V. hat bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG ihren Haushalt versichert. Leider wurde sie Opfer eines Einbruchdiebstahls. Der Schaden beläuft sich laut Angaben der Frau V. auf ca. € 15.000,-.
Im Spätherbst 2013 habe Herr K. bei Möbelix in 1150 Wien einen Geschirrspüler der Marke Exquisit GSP8109.1 gekauft.