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Diebstahl oder Raub?

Frau S. hat bei der A1 Telekom Austria AG eine Versicherung für ihr Mobiltelefon abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie in Berlin beraubt, wobei ihr die Handtasche aus der Hand gerissen wurde und sie von dem Täter geschubst wurde und sich dabei leicht verletzt hat. Frau S. konnte nicht nachvollziehen, weshalb der Schaden seitens des Unternehmens mit der Begründung, dass es sich lediglich um einen Diebstahl handelte, nicht gedeckt wurde. Die Konsumentin ist der Meinung gewesen, dass es sich um Raub im Sinne der Judikatur des Obersten Gerichtshofes gehandelt hat. Diese Ansicht teile auch die Polizei. Aufgrund dessen wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau S. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die A1 Telekom Austria AG teilte mit, dass sie ein neues Gerät erhalten wird und sie lediglich die Leistungsbeteiligungsgebühr in Höhe von € 90,- leisten müsse.