Keine Deckung - keinen Hinweis?
Das Fahrzeug von Frau M. hat im August 2013 einen Parkschaden erlitten. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Oktober 2015 erfahren, dass der Schädiger vor ca. einem Jahr verstorben ist. Der Schadenfall wurde seitens der Wüstenrot Versicherungs-AG bearbeitet, wobei das Fahrzeug ca. im September 2013 von einem Sachverständiger des Unternehmens besichtigt wurde. Da Frau M keine Rückmeldung mehr bzw. kein Ergebnis bezüglich des Schadenfalles erhalten hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Wüstenrot Versicherungs-AG teilte mit, dass das Verfahren aufgrund des Todesfalles eingestellt wurde. Somit würde kein objektiver Nachweis für ein Verschulden vorliegen. Frau M. hat jedoch in Vergangenheit keinerlei Hinweis seitens der Wüstenrot Versicherungs-AG erhalten, dass sich die Deckung eines Schadens nach dem Tod des vermeintlichen Schädigers nicht einfach bewerkstelligen lassen wird.