Was ist jetzt versichert?
Herr S. ist ein leidenschaftlicher Fußballspieler und hat für den Fall der Fälle seit September 2009 eine Unfallversicherung bei der "Merkur Versicherung AG". Der Konsument hat die Versicherung abgeschlossen, als er noch in der Landesliga gespielt hat, wobei er jetzt in der Regionalliga den Bällen nachjagt. Im Jahr 2010 hat er sich beim Spielen verletzt, wobei seitens der Versicherung unverzüglich eine Entschädigung geleistet wurde. Im Juni 2015 hat Herr S. im Rahmen eines Vorbereitungsspieles eine weitere Verletzung erlitten, wobei diesmal seitens der "Merkur Versicherung AG" die Leistung einer Entschädigung abgelehnt wurde. Die Versicherung hat es damit begründet, dass Verletzungen bei Wettbewerben nicht versichert seien. Da Herr S. bei der ersten Verletzung eine Entschädigung bekam, war ihm auch nicht bewusst, dass eine Vertragsanpassung erforderlich wäre. Nach Ansicht des Konsumenten lag ein Beratungsfehler vor, zumal er nicht spätestens nach der ersten Verletzung darüber aufgeklärt wurde, dass Verletzungen bei Ligaspielen künftig nur nach Vertragsanpassung und Zahlung einer um 50 % höheren Prämie gedeckt werden. Da Herr S. mit der Versicherung auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die "Merkur Versicherung AG" teilte mit, dass sie in den ersten Schaden eingetreten ist, da Herr S. bei der Antragstellung nicht angegeben hat, in der Landesliga beschäftigt zu sein. Bei der zweiten Schadensmeldung hatte sich im Zuge einer umfassenden Recherche herausgestellt, dass der Konsument bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Landesliga tätig war. Herr S. habe am Antrag die Frage nach besonderen Gefahren mit 'nein' beantwortet, wobei laut der "Merkur Versicherung AG" wahrheitsgetreue Angaben zu einem Risikozuschlag geführt hätten. Weiters teilte die Versicherung mit, dass ohne jegliche Präjudiz von einer Rückforderung, der im ersten Schadenfall geleisteten Zahlung, abgesehen wird. Herr S. konnte dies jedoch nicht nachvollziehen, zumal sein Makler bei der Versicherung angefragt hat, ob auch Regionalliga versichert ist, worauf er eine positive Antwort von der Versicherung erhalten hat. Herr S. hat es daraufhin mehrfach versucht, Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, jedoch bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung mehr erhalten, genauso wie die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich, wo sich die Versicherung auch nicht mehr gemeldet hat.