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Reparatur eines Türschlossen - Kosteübernahme?

Nach einem Einbruchsversuch im März 2016 musste das Türschloss von der Wohnung von Frau W. repariert werden. Laut Angaben der Konsumentin fand der Vorfall am Osterwochenende statt und das Schloss musste sohin am Ostermontag repariert werden. Am besagten Tag waren zwischen ca. 16 und 18 Uhr zwei Mitarbeiter des Schlüsselnotdienstes vor Ort, wobei sie für die durchgeführten Arbeiten und die notwendigen Materialkosten einen Betrag in Höhe von ca. € 1.900,- geleistet hat. Nach Meinung der Konsumentin war der Aufwand zweifelsohne notwendig. Sie hat ihr Anliegen an der Generali Versicherung AG geschildert, wobei diese aufgrund der abgeschlossenen Haushaltsversicherung nur einen Betrag in Höhe von ca. € 760,- übernehmen wollten. Auf welcher Berechnung basierend, nur diesen Betrag übernehmen werden sollte, konnte sie nicht nachvollziehen, Grund weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt hat.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden.