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Vorsicht bei der Dauerwelle

Anfang Dezember 2015 hat Frau B. das Unternehmen Friseur Özen KG - Hairstyle by Gökhan hinsichtlich einer professionellen Durchführung einer Dauerwelle aufgesucht. Dabei wurde das Haar der Konsumentin seitens des Unternehmens stark beschädigt. Laut Angaben der Konsumentin soll sie vor der Behandlung sehr schöne Haare gehabt haben. Nunmehr seien sie so stark beschädigt, dass sie darunter stark psychisch leide. Da die Konsumentin hilflos war, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Friseur Özen KG - Hairstyle by Gökhan ließ mitteilen, dass die Konsumentin eine Erklärung unterschrieben hat, dass bei einer höchstwahrscheinlichen Beschädigung ihrer Haare, das Unternehmen nicht haftet. Jedoch Frau B. war der Meinung, dass sie lediglich einen Zettel unterschrieben hat, wobei sie ihr Einverständnis erklärt hat, dass die Haarspitzen bei einer Dauerwelle kaputt gehen können. Laut Angaben der Konsumentin war zu keinem Zeitpunkt von ihren kompletten Haaren die Rede. Weiters teilte Frau B. mit, dass die chemischen Wirkstoffe genau 54 Minuten auf ihre Haare gewirkt haben, wobei ihr während der Behandlung seitens des Mitarbeiters des Salons mitgeteilt wurde, dass diese normalerweise zwischen 15 und maximal 30 Minuten wirken dürfen. Obwohl die Konsumentin dem Unternehmen sogar Fotos zur Verfügung gestellt hat, auf denen ersichtlich war, dass ihre Haare beschädigt wurden, kam das Unternehmen der Konsumentin nicht entgegen und hat bis zum Redaktionsschluss keine weitere Stellungnahme abgegeben. Die Konsumentin war gezwungen ihre Haare sehr kurz zu schneiden und hat weiterhin psychisch leiden müssen.