Frau R. hat über das Internet bei der Austria Finanz Service AG Ltd. einen Kredit über € 4.000,- beantragt, wobei ihr Antrag scheinbar auch bewilligt wurde.
Frau P. hat im Jänner dieses Jahres mit der "Bausparkasse Wüstenrot AG" Kontakt aufgenommen, um den Verkauserlös, der durch den Verkauf ihres Hauses vorhanden war, anzulegen.
Gegenüber Herrn S. wurde seitens der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 450,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er sich für einen Kredit interessiert.
Anfang Februar 2016 hat Herr Z. über das Unternehmen "DSM Donner Service Marketing GmbH" einen Vertrag mit der Karma Werte GmbH abgeschlossen. Der Konsument hat diesen bei sich zu Hause unterfertigt.
Mitte Mai 2015 hat Herr B. mit dem Unternehmen Iris Müller Kreditvermittlung einen Kreditvertrag abgeschlossen. Der Konsument wurde ursprünglich auf der Webseite www.facebook.
Ende Februar 2016 wurde gegenüber Frau G. seitens eines Inkassobüro im Namen der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.
Ende April 2016 wurde gegenüber Frau G. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Meinl Bank AG eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht. Laut Angaben der Frau G.
Herr K. hat mit der Lugano Finanz GmbH irrtümlich und unerwünscht einen "Finanzsanierungsvertrag" abgeschlossen.
Anfang August 2016 wurde vom Konto des Herrn Mag. S., das er bei der Bawag P.S.K. hat, ein Betrag in Höhe von ca € 270,- ohne seine Genehmigung abgebucht.
Frau N. hat auf der Internetseite des Unternehmens Lyon Finanz GmbH einen Kredit beantragt. Laut Angaben der Konsumentin hat sie kein Geld bekommen, sondern eine Forderung in Höhe von ca. € 500,-.