Im Juli 2015 hat Frau A., vermittelt durch das Unternehmen Goran Krvavac Makler, eine Goldanlage erworben. Laut Angaben der Konsumentin hat sie einen einmaligen Betrag in Höhe von ca. € 2.
Frau H. hat im März 1991 Aktien der Firma Residenz im Wert von rund ÖS 143.000,- gekauft.
Frau M. hat im Jahre 2005 eine Lebensversicherung Teilfond DWS Flexpension 2023 bei der Zurich Invest AG abgeschlossen.
Herr O. habe über die "Volksbank Wien-Baden AG" vermittelt, eine Anleihe erworben. Laut Angaben des Konsumenten sollte sich deren Ertrag auf 4 % jährlich belaufen. Herr O.
Gegenüber Herrn S. wurde seitens der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.
Frau D. habe bei der ''UniCredit Bank Austria AG'' im Jahr 2004 ein Konto eröffnet.
Herr A. hat an die Austria Finanz Service AG Ltd. einen Kreditantrag über € 7.000,- gestellt, wobei dieser Kreditantrag scheinbar auch bewilligt wurde.
Gegenüber Frau A. wurde seitens der rechtsfreundlichen Vertretung der UniCredit Bank Austria AG eine Forderung in Höhe von ca. € 1.380,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 480,- geltend gemacht.
Herr A. hat an ein Unternehmen einen Kreditantrag über € 7.000,- gestellt, wobei dieser Kreditantrag scheinbar auch bewilligt wurde.