Herr R. ist Kunde der UniCredit Bank Austria AG. Laut Angaben des Konsumenten wurde von seinem Konto ein Betrag in Höhe von ca. € 2.640,- in betrügerischer Weise überwiesen. Herr R.
Herr W. habe an die Austria Finanz Service AG Ltd einen Kreditantrag über € 8.000,- gestellt, wobei dieser Kreditantrag scheinbar bewilligt worden sei.
Herr W. habe an die "Austria Finanz Service AG Ltd" einen Kreditantrag über € 8.000,- gestellt, wobei dieser Kreditantrag scheinbar bewilligt worden sei.
Frau F. hat im Februar 2012 einen Bausparvertrag mit der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin ist seit Vertragsabschluss abrufbereit.
Herr S. habe bei dem Unternehmen ''AstraFinanz'' eine unverbindliche Anfrage für einen Kredit in Höhe von € 12.000,- gestellt und den Kredit bewilligt bekommen.
Gegenüber Frau P. wurde seitens der Lugano Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von € 300,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau B. sei seitens des Unternehmens Austria Finanz Service AG Ltd. eine Forderung in Höhe von € 550,- geltend gemacht worden.
Herr B. habe eine Umschuldung seiner Kredite vornehmen wollen. Die von ihm kontaktierte Bank habe jedoch einen Kredit verweigert, da er nicht in der Datenbank der CRIF GmbH aufgeschienen sei.
Frau G. hat eine Negativeintragung, da sie Ausfallsbürgin war.
Herr P. hat erfahren, dass zu seiner Person eine Negativeintragung in der Kleinkreditevidenz vorliegt.