Frau P. habe für dem Monat Februar 2014 einen Hin- und Rückflug für 3 Personen von Wien nach Helsinki und zurück über fluege.de - Unister GmbH zum Preis von € 2.
Herr D. habe über das Unternehmen FTI Touristik GmbH eine All-Inclusive-Pauschalreise für zwei Personen nach Catania zum Preis von € 1.330,- gebucht und bezahlt. Der Hinflug sollte am 05.10.
Frau B. habe eine Reise in September 2014 für zwei Personen zum Preis von € 1.918,- bei dem Unternehmen FTI Touristik gebucht. Am Urlaubsort habe Frau B.
Frau W. sei am 30.08.
Frau B. habe für eine Woche einen Hin- und Rückflug für 4 Personen von Wien nach Punta Cana, Dominikanische Republik und zurück über das Unternehmen Fastgroup Deutschland AG zum Preis von € 3.
Vom 21.03.2015 bis 06.04.2015 habe Frau T. über das Unternehmen Elumbus GmbH einen Hin- und Rückflug für fünf Personen von Wien über Madrid nach Miami und zurück zum Preis von € 2.
Herr B. habe Mitte September 2014 einen Flug von Bratislava nach London durch eine Fluggesellschaft buchen wollen, wobei er keine Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Tickets usw.
Frau V.
Herr E. habe vom 03.10.2014 bis 06.10.2014 einen Flug von Wien nach Malaga und retour über die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG zum Preis von € 285,- gebucht. Herr E.