Frau P. habe für dem Monat Februar 2014 einen Hin- und Rückflug für 3 Personen von Wien nach Helsinki und zurück über fluege.de - Unister GmbH zum Preis von € 2.
Herr D. habe über das Unternehmen FTI Touristik GmbH eine All-Inclusive-Pauschalreise für zwei Personen nach Catania zum Preis von € 1.330,- gebucht und bezahlt. Der Hinflug sollte am 05.10.
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "Wohlfühl Reisen AG" eine Forderung in Höhe von € 888,- geltend gemacht worden. Die Mutter von Frau H.
Frau B. habe eine Reise in September 2014 für zwei Personen zum Preis von € 1.918,- bei dem Unternehmen FTI Touristik gebucht. Am Urlaubsort habe Frau B.
Frau W. sei am 30.08.
Frau B. habe für eine Woche einen Hin- und Rückflug für 4 Personen von Wien nach Punta Cana, Dominikanische Republik und zurück über das Unternehmen Fastgroup Deutschland AG zum Preis von € 3.
Vom 21.03.2015 bis 06.04.2015 habe Frau T. über das Unternehmen Elumbus GmbH einen Hin- und Rückflug für fünf Personen von Wien über Madrid nach Miami und zurück zum Preis von € 2.
Herr B. habe Mitte September 2014 einen Flug von Bratislava nach London durch eine Fluggesellschaft buchen wollen, wobei er keine Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Tickets usw.
Frau V.