Strand anders als im Reisekatalog beschrieben
Frau B. habe eine Reise in September 2014 für zwei Personen zum Preis von € 1.918,- bei dem Unternehmen FTI Touristik gebucht. Am Urlaubsort habe Frau B. feststellen müssen, dass der Sand nur bis zur Wasserlinie angelegt worden sei, sodass das Gehen bis zur Schwimmhöhe nur über spitzes Geröll möglich gewesen sei. Folglich habe sich die Konsumentin verletzt. Zusätzlich sei das Wasser von Seetang verschmutzt und nicht geräumt gewesen. Die Konsumentin habe die Reklamationen schriftlich vor Ort bestätigen lassen wollen, jedoch erfolglos. Nach Rückkehr in die Heimat habe sie aus Kulanz eine Gutschrift in Höhe von € 75,- erhalten, jedoch habe sie das Entgegenkommen des FTI Touristik GmbH als gering erachtet und sich somit an den Konsumentenschutz gewandt. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes habe FTI Touristik GmbH eine Rückerstattung von 20 % des Reisepreises abgelehnt, da der Reiseveranstalter nicht für den Zustand eines öffentlichen Strandes haftet, obwohl der Strand im Katalog anders beschrieben wurde als es in Wirklichkeit war.