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Trotz Rücktritts Rechnung erhalten

Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "Wohlfühl Reisen AG" eine Forderung in Höhe von € 888,- geltend gemacht worden. Die Mutter von Frau H. habe eine Reise für zwei Erwachsene und ein Kind gebucht. Laut Angaben der Konsumentin habe ihr Vater daraufhin, im Februar 2013, aufgrund gesundheitlicher Probleme den Rücktritt erklärt, jedoch keine Rückmeldung seitens der "Wohlfühl Reisen AG" erhalten. Da Frau H. die Forderung nicht habe nachvollziehen können, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau H. gefunden werden. Die "Wohlfühl Reisen AG" war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn die Forderung auszubuchen.