3-wöchige Verspätung des Koffers, jedoch kein Verständnis.
Frau W. sei am 30.08.2014 von Trivandrum, Indien über Abu Dhabi, VAE und Düsseldorf nach Wien mit der Fluggesellschaft Etihad Airways geflogen, wobei sie ihren Koffer mit einer 3-wöchigen Verspätung erhalten habe. Laut Angaben von Frau W. habe sie diesen erst durch eine Nachforschung ihrerseits erhalten, obwohl die Daten samt ihrer Adresse am Koffer angeschrieben gewesen wären und zudem habe sie den Verlust bereits am 30.08.2014 gemeldet. Frau W. hätte aufgrund des Verlustes ihres Koffers Ersatzsachen kaufen müssen, zusätzlich habe sie nach Erhalt des Koffers feststellen müssen, dass einige persönliche Gegenstände durch die Feuchtigkeit und die lange Lagerung kaputt gegangen seien. Frau W. wollte von der Fluggesellschaft Etihad Airways einen Schadenersatz in Höhe von € 200,- jedoch ohne positive Rückmeldung erhalten zu haben, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau W. gefunden werden. Die Fluggesellschaft war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn einen Schadenersatz in Höhe von € 200,- zu leisten.