Flugdatum geändert
Herr D. habe über das Unternehmen FTI Touristik GmbH eine All-Inclusive-Pauschalreise für zwei Personen nach Catania zum Preis von € 1.330,- gebucht und bezahlt. Der Hinflug sollte am 05.10.2014 erfolgen, jedoch sei dieser auf den 04.10.2014 geändert worden. Das Unternehmen habe es verabsäumt den Konsumenten diesbezüglich rechtzeitig zu informieren, zumal Herr D. das Schreiben, welches am Tag der Abreise, ausgestellt worden wäre, erst nach der Rückreise in seinem Briefkasten gefunden habe. Aufgrund des Verhaltens des Unternehmens seien dem Konsumenten zusätzliche Kosten in Höhe von € 835,- entstanden, da er einen Ersatzflug buchen musste und die Leistungen eines Taxiunternehmens in Anspruch nehmen musste. Aus diesem Grund wandte sich Herr D. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen ihm einen Betrag in Höhe von € 1.000,- als Schadenersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten zurückzuerstatten. Trotz der Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn D. gefunden werden. FTI Touristik GmbH habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, war jedoch nicht bereit dem Konsumenten einen Schadenersatz anzubieten mit der Begründung, dass Herr D. am 29.09.2014 sowohl telefonisch als auch per E-Mail über die Flugänderung informiert wurde und somit das Versäumnis einzig und allein ein Verschulden des Konsumenten gewesen war.