Im März 2015 hat Frau G. über eine Webseite bei der Fluggesellschaft Saudi Arabien Flüge von Wien über Rom und Rihad nach Colombo, Sri Lanka, zum Preis von € 403,99 gebucht. Frau G.
Ende Februar 2015 hat Frau B. einen Hin- und Rückflug zur CEBIT nach Hannover gebucht, welche durch das Unternehmen Germanwings GmbH durchgeführt wurden.
Frau K. habe im Frühling des Jahres 2015 bei "RMK Billigflüge.de", Hin- und Rückflüge für zwei Personen von Wien nach Ibiza gebucht. Von einer Internetplattform gehörend zum o.g.
Frau Dr. M. hat Mitte Mai 2014 über das Unternehmen "Premiumreisen GmbH" eine Reise nach Casablanca für zwei Personen zum Preis vom ca. € 900,- gebucht.
Herr M. habe eine Pauschalreise inklusive Transfer nach Antalya, Türkei, gebucht. Die Fluggesellschaft Onurair sei das für die Beförderung zuständige Luftfahrtunternehmen gewesen sei. Herrn M.
Herr G. habe für seine Schwiegermutter bei der "Austrian Airlines AG" für Ende Juni 2015 einen Flug nach Kairo zum Preis von beinahe € 400,- gebucht.
Frau W. hat über die HomeAway Deutschland GmbH im Juni 2015 einen Vertrag über die Nutzung einer Ferienwohnung in Antibes, Frankreich abgeschlossen.
Herr B. hat bei dem Unternehmen Sonnenalm Betriebs GmbH das Zimmer "Joshua" zum Preis von ca. € 320,- gebucht und eine Anzahlung in Höhe von € 96,- getätigt.
Herr P. hat Mitte Juni 2015 über das Unternehmen eDreams (Vacaciones eDreams S.L) Flüge gebucht.
Frau K. hat über das Unternehmen LTUR Tourismus AG eine Reise für zwei Personen nach London zum Preis von ca. € 950,- gebucht und bezahlt. Laut Angaben der Konsumentin durfte ihre Mitreisende, Frau J.