Rückflug umgebucht - Konsumentin jedoch nicht informiert
Frau D. hat für Mai 2015 bei dem Unternehmen Expedia Inc. eine Reise für zwei Personen nach Palma de Mallorca zum Preis von € 767,- gebucht. Laut Angaben der Konsumentin ist die Uhrzeit, nämlich 21:05 Uhr, des Rückfluges telefonisch sowie auch schriftlich bestätigt worden. Frau D. ist erst am Schalter am Flughafen informiert worden, dass ihr Rückflug für denselben Tag, jedoch für 08:25 Uhr gebucht worden ist. Die Konsumentin hat darüber laut eigenen Angaben keinerlei Bestätigung bzw. Information erhalten. Durch die Vorverlegung des Rückflugs sind sowohl ihr als auch ihrem Ehemann Unannehmlichkeiten sowie zusätzliche Unkosten wie etwa für den Kauf eines neuen Flugtickets und Unterbringung in einem Hotel entstanden. Frau D. hat sich mehrmals bei Expedia Inc. gemeldet, jedoch ohne eine positive Rückmeldung zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Frau D. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte doch noch eine, die Frau D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Expedia Inc. war bereit Frau D. einen Betrag in Höhe von € 631,- zu erstatten. Bis Redaktionsschluss ist der Betrag der Konsumentin jedoch nicht erstattet worden.