Herr P. hat bei der Fluggesellschaft Ethiopian Airlines den Rückflug von Mombasa über Addis Abeba nach Rom gebucht; den Anschlussflug nach Wien hat eine andere Fluggesellschaft durchgeführt.
Gegenüber Frau A. ist seitens der H+S Köhler Reisen GmbH im April 2015 eine Forderung betreffend touristische Dienstleistungen in Höhe von € 100,- geltend gemacht worden. Frau A.
Frau N. hat über die Travel24.com AG einen Hin- und Rückflug von Wien über Berlin nach New York, USA, zum Preis von ca. € 950,- gebucht.
Frau M. hat über eDreams eine Reise für 2 Personen vom 07.08.2015 bis 25.08.2015 nach Ägypten zum Preis von € 720,93 gebucht und bezahlt.
Frau J. hat Mitte Mai 2015 bei der Fluggesellschaft "VUELING AIRLINES S.A." Flüge gebucht. Die Konsumentin hat am Morgen des Abreisetages erfolglos versucht, das Online-Check-in durchzuführen.
Frau Z. hat bei dem Unternehmen Costa Kreuzfahrten Niederlassung der Costa Crociere S.p.A. eine Kreuzfahrt für 3 Personen vom 03. April 2015 bis 25.
Herr F. hat über die H&H Touristik GmbH eine Pauschalreise für 3 Personen vom 22.03.2015 bis 05.04.2015 nach Antalya zum Preis von € 1.936,- gebucht.
Frau M. hat bei der "Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A." Hin- und Rückflüge von Wien über Rom nach Catania gebucht. Sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug gab es Probleme mit dem Gepäck.
Frau H. hat über eine Internetseite bei der Fluggesellschaft Vueling Airlines S.A. Hin- und Rückflüge für 2 Personen von Wien nach Rom zum Preis von ca. € 400,- gebucht.