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Ein herzliches „Servus", ihre E-Mail ist sicher bei uns gelandet
wichtig.

Herr G. habe für seine Schwiegermutter bei der "Austrian Airlines AG" für Ende Juni 2015 einen Flug nach Kairo zum Preis von beinahe € 400,- gebucht. Der Abflug hätte um 10:25 Uhr stattfinden sollen, tatsächlich sei sie erst um 15:49 Uhr in Wien abgeflogen, da sie seitens des Unternehmens aufgrund der Erkrankung des Flugkapitäns auf einen anderen Flug (mit einer anderen Fluglinie) umgebucht worden sei. Unzufrieden mit der Handlungsweise der "Austrian Airlines AG" wandte sich Herr G. an den Konsumentenschutz. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes ist leider auch keine einvernehmliche Lösung für Herrn G. gefunden worden. Die "Austrian Airlines AG" hat es nicht für nötig empfunden, dem Konsumentenschutz oder Herrn G. nicht nur mit standardisierter E-Mail zu antworten, geschweige denn ihn oder die Schwiegermutter in irgendeiner Form zu entschädigen.